22.11.2007
China: Streit über Muji-Marke endgültig entschieden
Der nun seit über sieben Jahre andauernde Rechtsstreit über die Löschung der Marken “MUJI” und “mujirushi ryohin” zwischen dem japanischen Unternehmen Ryohin Keikaku Co., Ltd., in Europa besser bekannt unter der Bezeichnung Muji und Jet Best Investment Co., Ltd. (JBI) aus Hong Kong hat nun ein Ende genommen: Das Pekinger Obere Volksgericht hat letztinstanzlich entschieden, dass die Marken “MUJI” und “mujirushi ryohin”, bislang eingetragen im Namen JBI, gelöscht werden müssen. Damit bestätigte das Gericht die vorinstanzlichen Entscheidungen.
Muji ist eine Verkürzung der Worte mujirushi ryôhin, welche man grob als “ausgezeichnete Artikel ohne Label” übersetzen kann. Unter der Bezeichnung Muji ist Ryohin Keikaku außerhalb Japans bekannt geworden; es ist die Labelbezeichnung des Unternehmens für den ausländischen Markt.
Die Marke “MUJI” wurde von Ryohin Keikaku Co., Ltd. zuerst 1980 in Japan benutzt und vier Jahre später in Japan für Kleidung national registriert. Anfang der 90er Jahre registrierte das Unternehmen die Marken “MUJI” und “Mujirushi Ryohin” in weiteren Ländern, darunter unter anderen Hong Kong, das Vereinigte Königreich und Frankreich.
Als Ryohin Keikaku sich 1999 dazu entschloss, die streitgegenständlichen Marken auch in der Volksrepublik China anzumelden, stieß das Unternehmen auf bereits bestehende Registrierungen “MUJI” und “Mujirushi Ryohin” von Jet Best Investment. Die Marken waren bereits seit 1995 im Namen von JBI in China registriert. Die Japaner wollten dies nicht kampflos hinnehmen und entschlossen sich, gegen die Eintragungen vorzugehen. In dem langen Rechtsstreit entschied das zunächst zuständige Trademark Review and Adjudication Board (TRAB) auf eine Löschung der Marken. Das TRAB führte in seiner Entscheidung aus, dass Ryohin Keikaku die Marken bereits vor der Registrierung durch JBI benutzt habe und JBI sich zudem beim Gebrauch der Marken in Form von Verkaufsaktivitäten damit geschmückt habe, japanische Marken zu verkaufen. JIB ging gegen die Entscheidung des TRAB vor und zog in die nächste Instanz. Der erste Senat des Pekinger Volksgerichts der Mittleren Stufe bestätigte jedoch die Entscheidung des TRAB. JBI wollte auch diese Entscheidung nicht hinnehmen, weshalb sich nun das Obere Volksgericht in Peking mit dem Fall befasste. Dieses entschied nicht anders als die Vorinstanzen, so dass der lange Rechtsstreit nun endgültig zu Ende gegangen ist.
Quelle: Pressemitteilung von Ryohin Keikaku
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China, Japan, Marken, trademarks


