14.04.2009
Japanische geographische Kollektivmarken finden wenig internationalen Anklang
Kollektivmarken mit geographischen Herkunftsbezeichnungen gibt es in Japan als eigene markenrechtliche Kategorie seit 2006 (vorher war der Schutz geographischer Namen als Marken mangels Unterscheidungskraft nicht zulässig). Das Patentamt ließ verlautbaren, dass seit der Änderung des Markengesetzes 873 solcher Marken registriert wurden, wobei sich ausländische Anmelder mit lediglich vier Marken jedoch stark zurückgehalten haben (”Canada Pork”, “Indian Darjeeling”, “Jamaican Blue Mountain Coffee”, sowie “Parma Prosciutto”). Anscheinend ist die Registrierungsmöglichkeit von Kollektivmarken für eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder geographische Angabe bei ausländischen Anmeldern weitgehend unbekannt.
Umgekehrt gibt es weltweit bekannte Beispiele japanischer geographischer Kollektivmarken, so zum Beispiel “Kobe Beef” aus der Präfektur Hyôgo. Ein anderes Beispiel ist “Yokohama China Town” oder — weniger bekannt — “Sedai Miso Paste”.
Nach japanischem Markenrecht können geographische Bezeichnungen, die durch Benutzung Bekanntheit im Zusammenhang mit einer bestimmten Region erlangt haben, als Kollektivmarken für Produkte dieser Region eingetragen werden.
Gerade bei den markenbewussten japanischen Konsumenten sollte bei Lebensmitteln noch erhebliches Potenzial für die Vermarktung regionaler Spezialitäten bestehen.
Schlagwörter für diesen Artikel:
Japan, Japanese Patent Office, Japanisches Patentamt, JPO, Marken, trademarks


