28.11.2007

Kenwood verteidigt erfolgreich gewerbliche Schutzrechte in China

Posted in Rechtsprechung, China, Japan at 21:07 pm by TMSJ

Nach dem juristischen Erfolg von Ryohin Keikaku in China (wir berichteten), konnte ein weiteres japanisches Unternehmen einen gerichtlichen Erfolg in China verbuchen:

Kenwood Corporation hat unlängst bekanntgegeben, dass alle vier Fälle, die der japanische Unterhaltungselektronikhersteller in China aufgrund Verletzung verschiedener gewerblicher Schutzrechte angestrengt hatte, gewonnen wurden.

Kenwood führte seit einiger Zeit Prozesse gegen die drei chinesischen Unternehmen Fujian Top Way Intelligent Science & Technology Co., Ltd., Fuqing Rongwei Communications Co., Ltd. und Beijing Yichangyuan High Technology Co., Ltd. in Peking und Fujian.

Kenwood sah im Verhalten der oben genannten Unternehmen vielfache Verletzungen seiner gewerblichen Schutzrechte: Dem chinesichen Gerichrt wurden Markenrechtsverletzungen, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, eine Geschmacksmusterverletzung, aber auch die Verletzung von Urheberrechten dargelegt.

Der erste Senat des Pekinger Volksgerichts der Mittleren Stufe entschied zugunsten des japanischen Unternehmens, so dass Kenwood in erster Instanz alle drei Rechtsstreitigkeiten für sich entscheiden konnte. Die Beklagten legten gegen alle Entscheidungen Berufung ein.

In einem vierten Rechtsstreit klagte Kenwood zunächst in Fujian gegen Fujian Top Way Urheberrechtsverstosses mit dem Ziel, einen gerichtliche Unterlassensverfügung gegen Fujian Top Way zu erlangen. Fujian Top Way sollte untersagt werden, Software zur Konfiguration von Kenwood-Funkgeräten zu kopieren und zu verkaufen.

Kenwood gewann auch diesen Prozess, dessen Urteil durch die von Fujian Top Way zum Oberen Volksgericht Fujian eingelegte Berufung aber nicht rechtskräftig wurde.

Sowohl die Richter des Oberen Volksgericht Fujian als auch deren Kollegen in Peking hielten die vorinstanzlichen Entscheidungen aufrecht: Die drei oben genannten chinesischen Unternehmen wurden verurteilt, insgesamt 4,3 Millionen Yuan (ca. 390.000 Euro) aufgrund des Verkaufs von Tranceivern mit dem Label “Kenwei”, die denjenigen von Kenwood ähnlich sahen, an die Klägerin zu zahlen. Außerdem verurteilten die beiden Gerichte die Beklagten dazu, die weitere Produktion und den Verkauf von Kopien der Kenwood-Produkte sowie der Kenwood-Software zu unterlassen. Die Beklagten müssen zudem öffentliche Entschuldigungen in Zeitschriften und auf ihren eigenen Webseiten veröffentlichen.

Die Unternehmensfürung von Kenwood zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang der Rechtsstreits in China, kündigte aber zugleich an, dass das Unternehmen auch weiterhin aktiv für den Schutz seiner geistigen Eigentums eintreten werde.

Quelle